Flagge der EU
Flagge Belgiens
Flagge der Region Brüssel
Flagge der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Flagge Flanderns
Flagge der wallonischen Region
Flagge der COCOF
Flagge der VGC

Belgien ist ein Föderalstaat, der sich aus 3 Gemeinschaften (der Flämischen, der Französischen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft) und 3 Regionen (der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt) zusammensetzt. Diese Teilstaaten verfügen, genauso wie der Föderalstaat, über eigene Kompetenzen, über die sie völlig autonom entscheiden. Das Besondere am belgischen Föderalismus ist, dass es keine Normenhierarchie gibt, d. h. ein föderales Gesetz hat den gleichen Wert wie ein Dekret oder eine Ordonnanz eines Teilstaats. Bei Meinungsverschiedenheiten hat daher keine Zuständigkeitsebene Vorrang vor der anderen.

Auf föderaler Ebene werden Entscheidungen für ganz Belgien getroffen, insbesondere über die Verfassung und die Grundgesetze für die Organisation des Landes sowie die Gesetze über Krankenversicherung, Pensionen, Verteidigung, Justiz, Polizei usw.

Die Gemeinschaften entscheiden insbesondere über Angelegenheiten, die ihre Bewohner, ihr Wohlbefinden und ihre Sprache betreffen. Zum Beispiel sind sie zuständig für Bildung, Kultur, Medien, Jugend- und Seniorenpflege, Sprachgebrauch usw.

Die Regionen entscheiden über Angelegenheiten, die sich auf ihr Gebiet beziehen. Sie sind verantwortlich für Wirtschaft, Umwelt, Beschäftigung, öffentlichen Verkehr usw.

Die Provinzen und Gemeinden sind die unteren Verwaltungsebenen und unterstehen der Kontrolle der Regionen. Die Provinzen fördern den Tourismus sowie kulturelle Aktivitäten und organisieren mitunter das Unterrichtswesen oder die Hilfe für Bedürftige usw. Die Gemeinden sind den Bürgern am nächsten. Sie organisieren zudem das Unterrichtswesen oder richten Spielplätze ein, bauen Sportzentren, unterhalten die kommunalen Straßen usw.

Die Gesetzgebung der Europäischen Union hat Vorrang vor der belgischen Gesetzgebung. Viele Gesetze (oder Dekrete und Ordonnanzen), über die in den belgischen Parlamenten abgestimmt wird, dienen lediglich dazu, die belgische an die europäische Gesetzgebung anzupassen.

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