Im Laufe der Jahre hat sich die Zusammensetzung des Senats erheblich weiterentwickelt. Ursprünglich erfolgte dies im Zuge der Veränderungen in der Gesellschaft auf sozialer Ebene. In den letzten Jahren geschah dies vor allem nach aufeinander folgenden Staatsreformen.

Ursprünglich, d. h. 1831, zählte der Senat nur 51 Mitglieder; es gab nur 400 Bürger, die zum Senator gewählt werden konnten. Diese erhebliche Einschränkung erwuchs aus dem Bestreben, mit dem Senat ein besonnenes und konservatives Gegengewicht zur einer möglicherweise zu progressiven Abgeordnetenkammer zu bilden. Daher wurde das Mindestalter auf 40 Jahre und eine hohe Finanzschwelle (d. h. das Zahlen einer hohen Grundsteuer) festgelegt. Auch die Wählerschaft, die sich nach dem Zensuswahlrecht zusammensetzte, war beschränkt: nur 46.000 Bürger („selbstverständlich“ nur Männer) bei einer Gesamtbevölkerung von 4 Millionen Einwohnern.

Sowohl für den Senat als auch die Kammer wurden nach und nach die Regeln für Wahlkandidaten sowie die Anforderungen an Wähler gelockert. Angefangen beim allgemeinen pluralistischen Stimmrecht im Jahr 1893 (alle Männer durften wählen, aber Reiche und Männer mit einer hohen Schulausbildung hatten Anrecht auf zwei oder drei Stimmen) über das allgemeine einfache Stimmrecht für Männer (jeder Mann eine Stimme) nach dem Ersten Weltkrieg und das Stimmrecht für Frauen im Jahr 1948 bis zur Reduzierung des Wahlalters auf 18 Jahre im Jahr 1981.

1993 wurden die Bedingungen, zum Senator gewählt zu werden, weiter vereinfacht. Es genügte, Belgier zu sein, in Belgien zu wohnen, seine bürgerlichen und politischen Rechte zu genießen und mindestens 21 Jahre zu sein.

Im Jahr 2014 ist das Mindestalter, um Senator zu werden, auf 18 Jahre herabgesetzt worden. Seit 2014 dürfen maximal zwei Drittel der Senatoren vom gleichen Geschlecht sein. Von insgesamt 60 Senatoren müssen somit mindestens 20 Frauen und mindestens 20 Männer einen Sitz im Senat haben.

 

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