Die Beziehungen des föderalen Parlaments mit den Gemeinschaften und Regionen

Gemeinsam den Föderalstaat lenken

1830 war Belgien - neben einer parlamentarischen Monarchie mit einer Verfassung - ein Einheitsstaat. Die Verfassungsänderungen in den Jahren 1970, 1980, 1988 und 1993 haben zur Gründung eines Föderalstaates beigetragen. Jede Gemeinschaft und jede Region hat ihr eigenes, direkt gewähltes Parlament und seine eigene Regierung: Sie machen ihre eigenen Gesetze (Dekrete) in Bezug auf bestimmte Bereiche und sorgen für deren Ausführung.

Zu den Befugnissen der Gemeinschaften gehören unter anderem das Unterrichtswesen, kulturelle Angelegenheiten (vor allem audiovisuelle Medien) und personenbezogene Angelegenheiten (zum Beispiel Krankenpflege).

Die Regionen sind für die sogenannten territorialen Bereiche zuständig, wie Wirtschaft, öffentliche Arbeiten, Transportwesen, Umwelt und Landwirtschaft.

Die Restbefugnisse fallen der föderalen Regierung zu, sie ist also zuständig für alle Befugnisse, die den Gemeinschaften und Regionen nicht ausdrücklich zugeteilt wurden. Später können diese den Gemeinschaften und Regionen übergeben werden. Zu diesem Zweck muss aber erst ein neuer Artikel der Verfassung die Befugnisse aufzählen, für die die föderale Regierung alleine zuständig ist.

Jede Führungsebene hat seine eigenen Abgeordneten

Die Parlamente der Gemeinschaften und Regionen werden direkt gewählt.

Noch vor wenigen Jahren setzten sich das Flämische Parlament, das Parlament der französischen Gemeinschaft und das Parlament der wallonischen Region aus föderalen Abgeordneten und SenatorInnen zusammen.

Mit der Direktwahl der Mandatare auf föderaler Ebene und auf gemeinschaftlicher und regionaler Ebene verschwand dieses System des „doppelten Mandats".

Da sich die Gebiete der Gemeinschaften und Regionen überschneiden, tagen die Mandatare der regionalen Parlamente häufig in den Parlamenten der Gemeinschaften, und umgekehrt.

Für 21 der 71 SenatorInnen wurde das „doppelte Mandat" jedoch beibehalten. Sie sind Senator/in und gleichzeitig Mitglied des Parlaments der Gemeinschaft. Hierbei handelt es sich um die 10 SenatorInnen, beauftragt durch das Parlament der französichen Gemeinschaft, 10 SenatorInnen, beauftragt durch das flämische Parlament und einen von der deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragten Senator.

Diese GemeinschaftssenatorInnen vertreten ihre Gemeinschaft im Senat. Der Senat wird somit zu einem Treffpunkt in der sich die föderale und die gemeinschaftliche, bzw. die regionale Ebene begegnen.

Es gibt keine Hierarchie der Gesetzgebung

Durch die Direktwahl ihrer Mitglieder verfügen die Gemeinschaftsparlamente über eine eigene demokratische Berechtigung. Allerdings haben sie keine eigene Verfassung. Ihr Statut wird durch die föderale Verfassung und Gesetze mit besonderer Mehrheit (*) definiert. Das bedeutet also, dass das föderale Parlament über die Änderung der Strukturen der Gemeinschaften und Regionen bestimmt.

Dieser Unterschied im Vergleich zu vielen anderen Föderalstaaten, lässt sich durch die Geschichte Belgiens erklären. Hier haben sich die verschiedenen Körperschaften aus einem Zentralstaat heraus entwickelt. In den meisten anderen Ländern haben sich ehemals unabhängige Gebiete zusammengeschlossen.

Die Dekrete der Gemeinschaften und Regionen befinden sich auf dem gleichen juristischen Niveau wie die föderalen Gesetze, während es in den meisten Föderalstaaten eine Hierarchie der Gesetze gibt. In Belgien darf das föderale Parlament also niemals ein Dekret widerrufen. Ein Dekret oder auch ein föderales Gesetz darf vom Schiedshof für nichtig erklärt werden, wenn die Gemeinschaft, die Region oder der Föderalstaat ihre oder seine Kompetenzen überschreitet.

Das föderale Parlament und die Parlamente der Gemeinschaften und Regionen sind also wechselseitig autonom.

Garantien

Um zu verhindern, dass diese wichtige Autonomie Anlass zu Konfliken gibt, sind bestimmte Regelungen getroffen worden:

  1. Der Senat ist eine Begegnungsstätte zwischen föderaler und gemeinschaftlicher bzw. regionaler Führungsebene. Letztere werden dort durch die Gemeinschaftssenatoren vertreten.
  2. Der Senat erstellt ein Gutachten über die Interessenkonflike der verschiedenen Bestandteilen des Föderalstaates.
  3. Zwischen Föderalstaat, Gemeinschaften und Regionen sind Kooperationsabkommen (= Abkommen über die geführte Politik) möglich.
  4. Der Schiedshof (**) überwacht den Respekt der Befugnisverteilung zwischen den verschiedenen Bestandteilen des Staates und kann Gesetze und Dekrete für nichtig erklären, wenn die betroffene Instanz ihre Befugnisse überschreitet.

* Gesetze mit besonderer Mehrheit = Abänderungen der Basisgesetzgebung, die die Struktur des Staates betreffen, benötigen die Mehrheit jeder Sprachgruppe, sowie die Zweidrittelmehrheit aller abgegebenen Stimmen.

** Schiedshof = urteilt unter anderem darüber, ob der Staat, die Gemeinschaften und die Regionen keine Entscheidungen treffen, in Bereichen für die sie nicht zuständig sind.


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